Weitere Entscheidung unten: FG München, 27.02.2008

Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 09.04.2008 - 2 K 2649/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2899
FG Rheinland-Pfalz, 09.04.2008 - 2 K 2649/07 (https://dejure.org/2008,2899)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.04.2008 - 2 K 2649/07 (https://dejure.org/2008,2899)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. April 2008 - 2 K 2649/07 (https://dejure.org/2008,2899)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirtschaftlicher Vorteil einer Vertragsarztzulassung als gesondert zu bewertendes Wirtschaftsgut; Verkehrsfähigkeit im Sinne einer Einzelveräußerbarkeit als Voraussetzung für die Annahme eines Wirtschaftsgutes

  • Betriebs-Berater

    Vertragsarztzulassung als unselbständiger Teil des abschreibbaren Praxiswerts

  • Judicialis

    SGB V § 95; ; SGB V § 103 Abs. 4 Satz 1; ; Ärzte-ZV § 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Wirtschaftlicher Vorteil einer Vertragsarztzulassung" als gesondert zu bewertendes Wirtschaftsgut?

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wirtschaftlicher Vorteil einer Vertragsarztzulassung als gesondert zu bewertendes Wirtschaftsgut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Medizin / Steuerrecht in der Medizin: Vertragsarztzulassung unter bestimmten Bedingungen abschreibungsfähig

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Medizin / Steuerrecht in der Medizin: Vertragsarztzulassung unter bestimmten Bedingungen abschreibungsfähig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Abschreibung auf Vertragsarztzulassung

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Praxisverkauf - "Steuerfalle Zulassung" droht Zahnärzten nicht - Kaufpreisabschreibung ist gesichert!

  • meyer-koering.de (Entscheidungsanmerkung)

    Vertragsarztzulassung unter bestimmten Bedingungen abschreibungsfähig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2008, 1895
  • DB 2008, 2221
  • EFG 2008, 1107
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Niedersachsen, 28.09.2004 - 13 K 412/01

    Zulässigkeit einer Teilwertabschreibung für die Aufwendungen zur Erlangung eines

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.04.2008 - 2 K 2649/07
    Dem anders lautenden Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28. September 2004 (13 K 412/01) lägen andere Sachverhaltsgegebenheiten zugrunde.

    Im Streitfall kann von einer diesbezüglichen Verselbständigung - anders als in dem vom Niedersächsischen Finanzgericht unter 13 K 412/01 (EFG 2005, 420) entschiedenen Fall und hieraus folgend: Verfügung der OFD Koblenz vom 12. Dezember 2005 (DStR 2006, 610 [BFH 17.11.2005 - III R 44/04]) - keine Rede sein.

    Zwar ist das Nachbesetzungsverfahren zum 1. Januar 1993 auch eingeführt worden, um dem Inhaber einer Kassenpraxis deren wirtschaftliche Verwertung zu ermöglichen und so den grundgesetzlich geschützten Besitzstand des Vertragsarztes im gesperrten Gebiet zu wahren (Klapp, Abgabe und Übernahme einer Arztpraxis, 3. Aufl. 2005, Nr. 4.1; Niedersächsisches Finanzgericht in EFG 2005, 420 m.w.N.).

  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 67/98 R

    Konkurs eines Vertragsarztes, Verlegung des Vertragsarztsitzes

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.04.2008 - 2 K 2649/07
    Der Vertragsarztsitz, also die öffentlich-rechtliche Erlaubnis, am Ort der Niederlassung als Arzt auf einem bestimmten Sachgebiet an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen, hat im Gegensatz zur Praxis als solcher keinen eigenen Vermögenswert; er ist höchstpersönlich und kann weder übertragen noch gepfändet werden (BSG-Urteil vom 10. Mai 2000 - B 6 KA 67/98 R, MedR 2001, 159).
  • BFH, 28.05.1998 - IV R 48/97

    Abschreibung firmenwertähnlicher Wirtschaftsgüter

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.04.2008 - 2 K 2649/07
    Denn dieser wiederum ist eigenständiges, immaterielles Wirtschaftsgut, das sich aus vielen Einzelkomponenten zusammensetzt, wie Kundenkreis, Ruf, Organisation, Personal etc. Zwar hat die Rechtsprechung insoweit auch Einzelpositionen hieraus als "firmen- bzw. geschäftswertähnliche", also eigenständige, Wirtschaftsgüter definiert, wie ein Kundenstamm, ein Verlagswert oder eine Güterfernverkehrsgenehmigung (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28. Mai 1998 - IV R 48/97, BStBl II 1998, 268, m.w.N.).
  • BFH, 22.07.1988 - III R 175/85

    Entnahme bei einer vom Geschäftspartner kostenlos gewährten Reise

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.04.2008 - 2 K 2649/07
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung umfasst der gesetzlich nicht definierte Begriff "Wirtschaftsgut" zwar alle Sachen und Rechten sowie sonstigen wirtschaftlichen, den Wert des Unternehmens erhöhende Vorteile, die selbständig bewertbar und - über das Wirtschaftsjahr hinaus - nutzungsfähig sind (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 20. März 2003 - IV R 27/01, BStBl. II 2003, 878; 22. Juli 1988 - III R 175/85, BStBl. II 1988, 995, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 17.11.2005 - III R 44/04

    Grobes Verschulden eines vom Steuerpflichtigen beauftragten unabhängigen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.04.2008 - 2 K 2649/07
    Im Streitfall kann von einer diesbezüglichen Verselbständigung - anders als in dem vom Niedersächsischen Finanzgericht unter 13 K 412/01 (EFG 2005, 420) entschiedenen Fall und hieraus folgend: Verfügung der OFD Koblenz vom 12. Dezember 2005 (DStR 2006, 610 [BFH 17.11.2005 - III R 44/04]) - keine Rede sein.
  • BFH, 20.03.2003 - IV R 27/01

    Auffüllrecht als selbständiges Wirtschaftsgut

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.04.2008 - 2 K 2649/07
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung umfasst der gesetzlich nicht definierte Begriff "Wirtschaftsgut" zwar alle Sachen und Rechten sowie sonstigen wirtschaftlichen, den Wert des Unternehmens erhöhende Vorteile, die selbständig bewertbar und - über das Wirtschaftsjahr hinaus - nutzungsfähig sind (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 20. März 2003 - IV R 27/01, BStBl. II 2003, 878; 22. Juli 1988 - III R 175/85, BStBl. II 1988, 995, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 22.03.1989 - II R 15/86

    Einheitsbewertung des Betriebsvermögens - Güterfernverkehrsgenehmigung -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.04.2008 - 2 K 2649/07
    Zwar hat die höchstrichterliche Rechtsprechung bspw. Güterfernverkehrskonzessionen auch dann noch als "firmenwertähnliche", also vom Firmenwert abzuspaltende, eigenständige, immaterielle und nicht abschreibbare Wirtschaftsgüter behandelt, nachdem ab dem 9. Juli 1979 durch (in der damaligen Fassung) für neu zu erteilende Genehmigungen ein Vergabeverfahren durch öffentliche Ausschreibung eingeführt worden waren (vgl. BFH-Urteil vom 22. März 1989 - 2 R 15/86, BStBl II 1989, 644, m.w.N.).
  • BFH, 09.08.2011 - VIII R 13/08

    Zulassung zum Vertragsarzt im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung als

    Die dagegen nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage hatte Erfolg (Urteil des Finanzgerichts --FG-- Rheinland-Pfalz vom 9. April 2008  2 K 2649/07, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1107).
  • FG Bremen, 24.08.2016 - 1 K 67/16

    Einkommensteuerliche Behandlung von Aufwendungen für erworbene

    Soweit die Vertragsparteien das von dem Erwerber gezahlte Entgelt an dem insgesamt erzielten Gewinn bzw. dem erzielten Umsatz der erworbenen Einzelpraxis ausrichtet, ist dies ein Indiz für den Erwerb der gesamten ärztlichen Praxis des Veräußerers und nicht lediglich seiner Vertragsarztzulassung (vgl. BFH-Urteil vom 9. August 2011 VIII R 13/08 a.a.O.; Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 9. April 2008 2 K 2649/07, DStRE 2008, 1120).
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Rechtsprechung
   FG München, 27.02.2008 - 10 K 1237/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9176
FG München, 27.02.2008 - 10 K 1237/07 (https://dejure.org/2008,9176)
FG München, Entscheidung vom 27.02.2008 - 10 K 1237/07 (https://dejure.org/2008,9176)
FG München, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 10 K 1237/07 (https://dejure.org/2008,9176)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rückstellung wegen Erfüllungsrückständen

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Bildung einer Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes für künftige Betreuungsleistungen aufgrund bestehender Versicherungsverträge seitens eines selbstständigen Versicherungsvertreters; Möglichkeit einer Ausweisung von Ansprüchen und Verbindlichkeiten ...

  • Judicialis

    EStG § 5 Abs. 1; ; HGB § 249 Abs. 1 S. 1

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1107
  • EFG 2008, 931
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.06.1997 - GrS 2/93

    Wirtschaftliche Vorteile aus Weitervermietung stehen dem Ausweis von

    Auszug aus FG München, 27.02.2008 - 10 K 1237/07
    Ein Bilanzausweis ist u.a. aber dann geboten, wenn das Gleichgewicht der Vertragsbeziehungen durch Vorleistungen oder Erfüllungsrückstände eines Vertragspartners gestört ist (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Juni 1997 GrS 2/93, BFHE 183, 199, BStBl II 1997, 735, m.w.N.).

    Schwebende Geschäfte sind gegenseitige Verträge i.S. der §§ 320 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), die von der zur Sach- oder Dienstleistung verpflichteten Partei --abgesehen von unwesentlichen Nebenpflichten-- noch nicht voll erfüllt sind (BFH, Großer Senat in BFHE 183, 199, BStBl II 1997, 735 m.w.N.).

    Wann eine vertragliche Verpflichtung erfüllt ist, bestimmt sich seither auch bei Dauerschuldverhältnissen nicht mehr entscheidend nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts, sondern nach dem wirtschaftlichen Gehalt der geschuldeten (Sach-) Leistung (BFH, Großer Senat in BFHE 183, 199, BStBl II 1997, 735 m.w.N.).

  • BFH, 28.07.2004 - XI R 63/03

    Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes für die Betreuung bereits

    Auszug aus FG München, 27.02.2008 - 10 K 1237/07
    Erfüllungsrückstand setzt nicht die Fälligkeit der vertraglich noch geschuldeten Leistung zum Bi5 lanzstichtag voraus (BFH-Urteil vom 28. Juli 2004 XI R 63/03, BFHE 207, 205, BStBl II 2006, 866 m.w.N.).

    Anders als in dem vom BFH in BFHE 207, 205, BStBl II 2006, 866 entschiedenen Fall hat der Vertreter im vorliegenden Fall für die Leistungen im Bereich Betreuung und Erhaltung seines Versicherungsbestandes Anspruch auf Folgeprovision.

  • BFH, 12.12.1990 - I R 153/86

    Bilanzsteuerrechtliche Behandlung einer bedingt rückzahlbaren "Einlage" bei

    Auszug aus FG München, 27.02.2008 - 10 K 1237/07
    Eine konkrete Entgeltsbeziehung (s. hierzu BFH-Urteil vom 12. Dezember 1990 I R 153/86, BFHE 163, 146, BStBl II 1991, 479) zwischen der Abschlussprovision und noch zu erbringenden individuellen Kundenbetreuungs- und Bestandspflegeleistungen des Versicherungsvertreters folgt aus einem wirtschaftlichen Ungleichgewicht zwischen Verwaltungsaufwand und Folgeprovision nicht.
  • BFH, 06.12.2006 - X R 34/04

    Leibrente gegen Einmalbetrag; Kreditvermittlungsgebühren

    Auszug aus FG München, 27.02.2008 - 10 K 1237/07
    Insbesondere ist auch davon auszugehen, dass diese Provisionsregelung das Ergebnis des Ausgleichs der gegenteiligen Interessen der Vertragspartner darstellt (s. hierzu BFH Urteil vom 06. Dezember 2006 X R 34/04, BFH/NV 2007, 682).
  • FG Münster, 08.09.2010 - 6 K 1533/07

    Erfüllungsrückstand in Bezug auf Betreuung bereits abgeschlossener

    Auch die Finanzgerichte haben sich der skizzierten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes in einer Vielzahl von Fällen im Grundsatz angeschlossen, auch wenn die Judikate naturgemäß unterschiedliche Ausführungen zum Nachweis und zum Umfang der Betreuungspflichten im jeweiligen Einzelfall enthalten (vgl. etwa FG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 09.02.2007, 2 V 233/06, juris; FG Münster, Beschluss v. 01.06.2007, 11 V 1382/07 E, juris; FG Münster, Urteil v. 13.09.2007, 12 K 6087/04 E, EFG 2007, 1931; FG Niedersachsen, Beschluss v. 21.12.2007, 9 V 309/06, juris; FG München, Urteil v. 27.02.2008, 10 K 1237/07, EFG 2008, 931; FG Baden-Württemberg, Beschluss v. 09.05.2008, 8 V 1535/08, EFG 2008, 1543; FG Niedersachsen, Beschluss v. 24.07.2008, 15 V 43/08, juris; FG Münster, Urteil v. 02.12.2008, 9 K 4216/07 K, EFG 2009, 454; FG München, Urteil v. 16.12.2008, 10 K 1954/07, EFG 2009, 562; FG Hessen, Urteil v. 12.02.2009, 1 K 24/08, juris; FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.02.2010, 6 K 1570/07, juris).

    d) Der erkennende Senat setzt sich mit seiner Entscheidung - soweit ersichtlich - nicht in Widerspruch zu solchen Judikaten, die die Bildung einer Rückstellung wegen Erfüllungsaufwandes in der Vergangenheit abgelehnt haben (vgl. etwa BFH, Urteil v. 09.12.2009, X R 41/07, BFH/NV 2010, 860; FG München, Urteil v. 27.02.2008, 10 K 1237/07, EFG 2008, 931; FG Niedersachsen, Beschluss v. 24.07.2008, 15 V 43/08, juris; FG Hessen, Urteil v. 12.02.2009, 1 K 24/08, juris).

  • BFH, 08.11.2011 - X B 221/10

    Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands

    Von diesen Grundsätzen geht ersichtlich auch die finanzgerichtliche Rechtsprechung aus (Finanzgericht --FG-- München, Urteil vom 27. Februar 2008  10 K 1237/07, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2008, 931, und Hessisches FG, Urteil vom 12. Februar 2009 1 K 24/08, nicht veröffentlicht, juris; vgl. auch Schmidt/ Weber-Grellet, EStG, 30. Aufl., § 5 Rz 550, Stichwort Bestandspflege).
  • FG Hessen, 12.02.2009 - 1 K 24/08

    Rückstellungen für die Betreuung von Versicherungsverträgen

    Erhält ein Versicherungsvertreter außer den Abschlussprovisionen gesonderte und laufende Provisionen für die Pflege des Bestandes an Versicherungsverträgen, kann er eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes selbst dann nicht bilden, wenn die Bestandspflegeprovisionen nicht kostendeckend sind (Anschluss an Urteil des FG München vom 27.02.2008 10 K 1237/07 , EFG 2008, 931).

    Für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften ist aber - wie bereits ausgeführt - die Bildung einer Rückstellung durch § 5 Abs. 4a EStG ausdrücklich ausgeschlossen (ebenso Beschluss des FG Münster vom 01.06.2007 11 V 1382/07 E, Juris, und Urteil des FG München vom 27.02.2008 10 K 1237/07, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2008, 931, mit Anm. von Valentin in EFG 2008, 1107).

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2010 - 6 K 1571/07

    Rückstellung für Nachbetreuungsaufwand bei Versicherungsverträgen, für die keine

    Bei dieser Beurteilung kommt es ausschließlich auf die Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen an; eine evtl. wirtschaftliche Unausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung ist irrelevant (Valentin in Anm. zum Urteil des FG München vom 27.02.2008 - 10 K 1237/07, EFG 2008, 1107).
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2010 - 6 K 1570/07

    Rückstellung für Nachbetreuungsaufwand bei Versicherungsverträgen, für die keine

    Bei dieser Beurteilung kommt es ausschließlich auf die Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen an; eine evtl. wirtschaftliche Unausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung ist irrelevant (Valentin in Anm. zum Urteil des FG München vom 27.02.2008 - 10 K 1237/07, EFG 2008, 1107).
  • FG Hessen, 30.10.2012 - 1 K 1264/07

    Rückstellungen wegen Erfüllungsrückständen aus Versicherungs- und

    Da es bei der Rückstellung wegen Erfüllungsrückstand um das Vorliegen eines Verpflichtungsüberhangs geht, kann die erlangte Abschlussprovision zudem nicht allein mit der Begründung als Vorleistung für die zu erbringende Betreuung bzw. Bestandspflege angesehen werden, die vertraglich vereinbarten Provisionen seien nicht kostendeckend (BFH-Urt. vom 9.12.2009 X R 41/07, a.a.O.; BFH-Urt. vom 19.7.2011 X R 26/10, a.a.O; BFH-Beschl. vom 8.11.2011 X B 221/10, a.a.O.; vgl. auch FG München, Urteil vom 27.2.2008 10 K 1137/07, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 931 sowie Urteil des Senats vom 12.2.2009 1 K 24/08, Juris).
  • FG München, 16.12.2008 - 10 K 1954/07

    Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes bei Versicherungsvertreter aufgrund

    Insoweit kann sich das FA auch nicht auf die Entscheidungsgründe des Urteils des erkennenden Senats vom 27. Februar 2008 (10 K 1237/07, EFG 2008, 931) berufen.
  • FG Hessen, 30.10.2012 - 1 K 1264/09

    Rückstellungen für die Betreuung von Versicherungsverträgen; Rückstellungen für

    Da es bei der Rückstellung wegen Erfüllungsrückstand um das Vorliegen eines Verpflichtungsüberhangs geht, kann die erlangte Abschlussprovision zudem nicht allein mit der Begründung als Vorleistung für die zu erbringende Betreuung bzw. Bestandspflege angesehen werden, die vertraglich vereinbarten Provisionen seien nicht kostendeckend (BFH-Urt. vom 9.12.2009 X R 41/07, a.a.O.; BFH-Urt. vom 19.7.2011 X R 26/10, a.a.O; BFH-Beschl. vom 8.11.2011 X B 221/10, a.a.O.; vgl. auch FG München, Urteil vom 27.2.2008 10 K 1137/07, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 931 sowie Urteil des Senats vom 12.2.2009 1 K 24/08, Juris).
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